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Versteigerungsbedingungen

 

1. Das Auktionshaus handelt als Kommissionär im eigenen Namen und

für Rechnung seiner Auftraggeber (Kommittenten), die un benannt

bleiben. Zugrunde liegen die Aufträge der Einlieferer. Die Auftrags -

verhältnisse ergeben sich durch Angabe einer Kennzahl (Einlieferer-

Nummer), die in Klammern der Katalogaufnahme jeweils angefügt

ist. Eigenware ist gesondert gekennzeichnet(1). Die Versteigerung ist

freiwillig und öffentlich.


2. Die angegebenen Preise sind in EURO beziffert und sind Schätzpreise,

keine Limite.


3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges

zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten und

zu rückzuziehen. Er ist berechtigt, Gebote zurückzuweisen, wenn nicht

vor der Versteigerung geeignete Sicherheiten geleistet oder Referenzen

angegeben wurden.


4. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor

der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind

gebraucht und haben einen ihrem Alter, ihrem Gebrauch und ihrer Provenienz

entsprechenden Erhaltungszustand. Dieser wird im Katalog

nicht durchgängig erwähnt. Die Katalog beschreibungen sind keine

Garantien im Rechtssinne. Bei zweisprachigen deutsch-englischen

Lotbeschreibungen ist der englische Text nur eine Zusatzinformation.

Für die Vollständigkeit der Zustandsbeschreibungen ist allein der deutsche

Text maßgeblich.

Der Versteigerer übernimmt keine Haftung aus Mängeln, soweit er die

ihm obliegenden Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Dies gilt ausdrücklich

auch für alle photographischen oder sonstigen Wiedergaben von Losinhalten

wo auch immer und für wirtschaftliche und sonstige Nachteile

infolge technischer Störungen der benutzten Internetportale. Der

Erwerber hat Beanstandungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb

von drei Wochen nach der Auktion, dem Versteigerer anzuzeigen. Im

Falle einer erfolgreichen Beanstandung reduziert oder erstattet der Versteigerer

dem Erwerber den gezahlten Kaufpreis (einschließlich Aufgeld)

entsprechend; ein über die Zu schlagshöhe hinausgehender

An spruch ist ausgeschlossen. Einzel stücke aus Konvoluten, größere

Zeitschriftenreihen, Serienwerke, mehrbändige Gesamtausgaben und

Objekte, die den Vermerk „nicht kollationiert“ oder „ohne Rückgaberecht“

tragen, sind vom Reklamationsrecht ausgeschlossen.


5. Hinweis im Sinne der §§ 86, 86a, 184b StGB. Das Auktionshaus bietet

Gegenstände, die zur Verbreitung nazistischen oder kinderpornographischen

Gedankenguts mißbraucht werden könnten, nur unter der

Bedingung an, daß sich Bieter auf diese Gegenstände mit ihrer Ge -

botsabgabe automatisch verpflichten, diese Gegenstände im Falle des

Ersteigerns ausschließlich für strafrechtlich unbedenkliche wissenschaftliche

Zwecke zu erwerben.


6. Der Ausruf beginnt in der Regel mit dem unteren Schätzpreis. Gesteigert

wird jeweils um ca. 10 %. Der Versteigerer kann im Einzelfall hiervon

situationsbedingt abweichen. Der Zuschlag erfolgt nach drei maligem

Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den

Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Bei Gleichstand

schriftlicher Gebote entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den

Zuschlag zu rücknehmen und die Sachen er neut anbieten, wenn irrtümlich

ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden

ist, oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen

will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.


7. Kommissionäre haften für ihre Auftraggeber. Bestehen bei Ab gabe

eines Gebotes Differenzen zwischen der Katalognummer und dem

Kennwort, so ist das Kennwort maßgebend. Folgen aus einer unrichtigen

Übermittlung gehen zu Lasten des Auftrag gebers. Bei Nicht -

erteilung des Zuschlags trotz Gebots haftet der Versteigerer dem Bieter

höchstens bis zur Höhe des Schätzpreises und dies nur, wenn

ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann. Aufträge,

die später als 24 Stunden vor oder erst während der Versteigerung

eingehen, sind von jeder Haftung ausgeschlossen. Die in den

Geboten genannten Limite gelten als Zuschlagspreise, auf welche

das Aufgeld und die Mehrwertsteuer zusätzlich erhoben werden.

Unser Haus unterstellt sich den geltenden Vorschriften des GwG ausnahmslos.


8. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende

Verluste und Beschädigungen auf den Ersteigerer über. Das

Eigentum an den ersteigerten Sachen erwirbt der Ersteigerer erst mit

dem vollständigen Zahlungseingang beim Auktionshaus.


9. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 28 % berechnet, in dem die

Umsatzsteuer enthalten ist und nicht separat ausgewiesen wird

(Differenzbesteuerung). Für Katalognummern, vor deren Schätzpreisen

der Vermerk *R steht, ist auf den Zuschlag ein Aufgeld von 20 %

und auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld die ermäßigte Mehrwertsteuer

von 7 % zu entrichten. Bei Katalognummern, deren

Schätzpreisen der Vermerk ** vorangestellt steht, gilt der volle Mehrwertsteuersatz

von 19 %. Für steuer inländische Unternehmer, die

zum Vorsteuerabzug bei dem Katalogangebot berechtigt sind, kann

die Gesamtrechnung über die von einem solchen ersteigerten Positionen

auf Wunsch wie bisher nach der Regelbesteuerung ausgestellt

werden. Die Mehrwertsteuer entfällt für Kunden aus Nicht-EU-Ländern,

wenn der Versand der ersteigerten Ware durch uns in das Nicht-

EU-Land erfolgt, oder der amtliche Nachweis der Ausfuhr innerhalb

von vier Wochen erbracht wird. Händlern aus EU-Ländern kann die

Mehrwertsteuer nur dann erstattet werden, wenn sie ihre europäische

USt-IdNr. bei Auftragserteilung bekanntgeben. Bei Auszahlungen

erfolgt die Umrechnung des Rechnungsbetrages zum am Tag der Auszahlung

geltenden Devisenkurs. Die Kosten für Porto, Verpackung,

Versicherung und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers.


10. Von den Ersteigerern von Originalkunstwerken und Photo graphien werden

als Beitrag auf die gesetzlichen Folgerechtsabgaben (§ 26 UrHG)

4 % auf den Zuschlagspreis erhoben.


11. Die Gebühr auf Internet-Zuschläge (derzeit Portal ZISSKA & LACHER

2,6 %, Invaluable 3 % Lot-tissimo 5 %) trägt der jeweilige Ersteigerer.


12. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder

durch bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Er steigerer, die

schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind binnen vierzehn Tagen

nach Rechnungsstellung fällig.


13. Bei Zahlungsverzug werden die hieraus entstehenden Lager, Mahnund

Verwaltungskosten, sowie Verzugszinsen in Höhe von 1 % per

angebrochenem Kalendermonat ab Eintritt des Verzugs berechnet. Im

Übrigen kann das Auktionshaus bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung

des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen

Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann in diesem Falle

auch so berechnet werden, daß die Sache in einer neuen Auktion

nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös

gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten

der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des

Auktionshauses aufzukommen hat.


14. Der Erwerber ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach der Auktion

in Empfang zu nehmen. Falls er Versendung wünscht, erfolgt diese

auf eigene Gefahr. Bei Versand von Graphiken werden vorhandene

Passepartouts und Rahmen entfernt, es sei denn, das Haus wurde

vom Erwerber unmittelbar nach dem Erwerb zur Mitlieferung desselben

beauftragt.


15. Mit Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder Abgabe eines Gebotes

erkennt der Ersteigerer diese Bedingungen ausdrücklich an. Dies gilt

auch für Verkäufe aus den Rückgängen.


16. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr

ist München. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen

über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) und die Be -

stimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden keine Anwendung.


17. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise

unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt

(Salvatorische Klausel).


18. Die Versteigerungsbedingungen haben eine deutsche und eine englische

Fassung. In allen Streit- und Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung

maßgebend; das gilt auch für die Auslegung von Rechtsbegriffen

und Katalogangaben.


München, den 17. Mai 2024

ZISSKA & LACHER Buch- und Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG